ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Alvarez Motion Design und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Alvarez Motion Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber Alvarez Motion Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Alvarez Motion Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderliche Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Zurverfügungstellung, etc.). Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur eine Werknutzungsbewilligung erteilt. Alvarez Motion Design bleibt in jedem Fall, auch wenn ein Werknutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Alvarez Motion Design und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Alvarez Motion Design hat das Recht, auf dem Urstück und den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber als „Alvarez Motion Design“ genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Alvarez Motion Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Alvarez Motion Design, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6. Über den Umfang der Nutzung steht Alvarez Motion Design ein Auskunftsanspruch zu.
1.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen kein Miturheberrecht.
1.8. Alvarez Motion Design nutzt zur Erstellung von Trailern, Teasern, Werbevideos sowie aller anderen Animationen mitunter Stockmaterial bzw. Effektvorlagen usw. von verschiedenen Anbietern. Die Verwendung der Videos für den Auftraggeber unterliegt in diesen Fällen den Nutzungsrechten der Standardlizenz des jeweiligen Anbieters.
1.9. Durch die Verwendung von Stockmaterial bzw. Effektvorlagen wird nicht gewährleistet, dass der Auftraggeber alleiniger Nutzer des verwendeten Materials ist. Alvarez Motion Design kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Der Betrag der Vergütung und alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Alvarez Motion Design behält sich das Recht vor, Aufträge von Neu- und Erstkunden nur gegen Vorkasse anzunehmen und zu bearbeiten.
2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.5. Bei Verstoß gegen Punkt 2.4. hat der Auftraggeber Alvarez Motion Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der ursprünglichen Vergütung zu zahlen.
2.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; solange diese keinen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglichen Angebot bedeuten.
2.7. Bei Auftragsabbruch durch den Auftraggeber stellt Alvarez Motion Design die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Arbeitsaufwände in Rechnung.
2.8. Vergütung für sonstige Leistungen:
Diese Teilvergütung errechnet sich aus vereinbarten Stundensatz mal dem Zeitaufwand, der neben dem Entwicklungs- und Entwurfsaufwand entsteht. Sonstige Leistungen sind, sofern sie nicht schriftlich innerhalb der Entwicklungs- und Entwurfsleistung vereinbart sind, zum Beispiel:
Analysen, Andrucke, Angebotseinholung, Auftrags- und Produktionsbetreuung, Fahrt- und Besprechungszeiten, Farbabmusterung, Marktanalysen, Manuskriptstudium, Entwurfsanfertigung, Recherchen, Reinzeichnungen, Reproduktionen, technische Nebenkosten etc.
Die Verpflichtung des Auftraggebers Alvarez Motion Design im Innenverhältnis für Fremdleistungen (siehe Punkt 3) freizustellen bleibt hiervon unberührt.
2.9. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
3. Fremdleistungen
3.1. Alvarez Motion Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Alvarez Motion Design hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Alvarez Motion Design abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Alvarez Motion Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum
4.1. Hat Alvarez Motion Design dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Alvarez Motion Design verändert werden.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber den Arbeitsaufwand, der zur Wiederherstellung notwendig ist, zu vergüten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Alvarez Motion Design ist nicht verpflichtet, die Originaldaten (z.B. After-Effects-Projekt Dateien) herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Alvarez Motion Design ihm die Originaldaten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.3. Alvarez Motion Design haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Alvarez Motion Design ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Die Haftung wird jedenfalls auf die vom Auftraggeber erhaltene Vergütung beschränkt.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber stellt Alvarez Motion Design vor Umsetzung des Entwurfs alle dafür notwendigen Informationen und Ressourcen zur Verfügung.
7. Haftung
7.1. Alvarez Motion Design haftet nur für Schäden, die Alvarez Motion Design selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Haftung von Alvarez Motion Design wird auf die vom Auftraggeber erhaltenen Vergütungen beschränkt.
7.3. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5. Alvarez Motion Design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich bei Alvarez Motion Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.7. Der Auftraggeber unterliegt den Nutzungsrechten der Standardlizenzen der verwendeten Anbieter (siehe Punkt 1.8.). Alvarez Motion Design kann bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsrechte seitens des Auftraggebers nicht haftbar gemacht werden.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Alvarez Motion Design Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Alvarez Motion Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung (insbesondere für „Stehzeiten“) verlangen. Alvarez Motion Design kann auch Schadenersatzansprüche (insbesondere für entgangene Geschäfte) geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Alvarez Motion Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Alvarez Motion Design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Vertragsauflösung
9.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Motion Designer die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Alvarez Motion Design als Gerichtsstand vereinbart.
10.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
10.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.